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Förderprogramm Kinderwunsch

Mit dem Förderprogramm Kinderwunschbehandlung bietet das Saarland finanzielle Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Hier erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen und der Antragstellung.

Förderung von Kinderwunschbehandlungen - Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit

Zwei Hände formen ein Herz um Babyfüße Babyfüßchen
Foto: ©Werner Fellner / stock.adobe.com

Der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind ist für die Beziehung vieler Paare von ganz besonderer Bedeutung. Wenn der Wunsch auf natürlichem Weg nicht in Erfüllung geht, können Maßnahmen der assistierten Reproduktion, sog. Kinderwunschbehandlungen, eine Lösung sein. Die Kosten der oftmals langwierigen und teuren reproduktionsmedizinischen Behandlungen stellen für viele Paare jedoch eine erhebliche Belastung dar und sind unter Umständen für manche Paare sogar unbezahlbar.

Deshalb fördert das Saarland aus Landesmitteln, zusammen mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab dem 01.01.2022 Kinderwunschbehandlungen mit einem Zuschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gefördert werden kann dabei in Form eines Zuschusses auf den Eigenanteil der reproduktionsmedizinischen Behandlungen, den ansonsten kein anderer Leistungsträger wie Krankenkassen, Zusatzversicherungen etc. übernimmt. Die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 € bis 1.000 € des Eigenanteils.

Wie Sie einen Antrag auf Förderung des Eigenanteils stellen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier auf unseren Seiten.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gemeinsamer Erstwohnsitz im Saarland
  • Altersgrenzen: Frauen 25-40 Jahre, Männer 25-50 Jahre
  • Förderfähige Behandlung: In-Vitro-Fertilisation (IVF) und intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in den ersten vier Zyklen
  • Behandlung nur in anerkannten Einrichtungen im Saarland und im angrenzenden Rheinland-Pfalz

Unter den einzelnen Themenpunkten erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, was Sie beachten müssen und wie Sie den Antrag stellen können.

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Hochstraße 67
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